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Erbrecht

Sowohl bei Fragen der testamentarischen Gestaltung vor dem Erbfall als auch bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche nach dem Erbfall berate und unterstütze ich Sie. Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit gehört u.a.:

  • Errichtung und Prüfung von Testamenten
  • Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche
  • Testamentsanfechtung

Wo darf ich Ihr Recht verteidigen?